Erzeugungsanlagen
Nachfolgend finden Sie die Unterlagen für die Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage im Netzgebiet der EVI Energieversorgung Hildesheim. Die Anmeldung kann per E-Mail oder per Post erfolgen. Die dafür notwendigen Formulare können Sie den nachfolgenden Bereichen entnehmen.
Allgemeine Dokumente & Hinweise
Für PV-Anlagen: Die Höhe der Einspeisevergütung richtet sich nach dem Zeitpunkt der Fertigstellung der Anlage. Weitere Informationen finden Sie im folgenden Formular, welches nach Fertigstellung auszufüllen ist:
Zur Netzsicherheit kann es erforderlich sein, dass die Einspeiseleistung reduziert werden muss. Dafür müssen EEG- und KWKG-Anlagen ab 25 kW mit einer Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung verfügen. Wenn erforderlich, reichen Sie bitte das zutreffende Formular bei der Antragstellung mit ein.
- Technische Mindestanforderungen zum Einspeisemanagement für EEG und KWKG-Anlagen 25 - 100 kW
- Technische Mindestanforderungen zum Einspeisemanagement für EEG- und KWKG-Anlagen ab 100 kW
Ablauf Prozess EEG und KWK-Anlagen
Technische Richtlinien
Bei der EVI Energieversorgung Hildesheim gelten insbesondere folgende Technische Richtlinien:
- VDE-AR-N 4105 bei Anlagen <135 kW
- VDE-AR-N 4110 bei Anlagen ≥135 kW, bei Niederspannungskunden unter Beachtung des Kapitel 8.4 der VDE-AR-N 4105
Netzverträglichkeitsprüfung für die Planung oder den Anschluss von Erzeugungsanlagen
Aufgrund der ständig ansteigenden Anzahl von dezentralen Erzeugungsanlagen ist eine Prüfung der Netzverträglichkeit erforderlich, um negative Rückwirkungen auf den Netzbetrieb zu vermeiden. Gleichzeitig wird der technisch und wirtschaftlich günstigste Verknüpfungspunkt ermittelt. Des Weiteren wird hierdurch festgestellt, ob ein eventueller Netzausbau notwendig ist.
Für die Beauftragung einer Netzverträglichkeitsprüfung füllen Sie bitte, soweit wie möglich, das Formular zur Beantragung einer Erzeugungsanlage aus. Dort bitte „Antrag zur Netzverträglichkeitsprüfung“ ankreuzen.
Informationen zum Redispatch 2.0
Was ist Redispatch 2.0
Redispatch ist eine Abweichung von den geplanten Kraftwerksfahrplänen zur Vermeidung von Netzüberlastungen (Engpass). Um die Erzeugungsleistung bei einem Netzengpass gezielt reduzieren zu können, müssen sich ab dem 01.10.2021 alle Erzeugungsanlagen ab 100 kW am Redispatch 2.0 beteiligen. Grundlage ist das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG 2.0) vom 17. Mai 2019.
Wer ist betroffen
Die Regelungen zum Redispatch 2.0 sind eine Modernisierung des vorhandenen Einspeisemanagement und betreffen alle Erzeugungsanlagen ab 100 kW, sowie die jederzeit durch den Netzbetreiber steuerbaren Erzeugungsanlagen
Was müssen Anlagenbetreiber (AB) tun?
- Beschaffung einer Marktpartner-ID als Betreiber einer technischen Ressource (BTR). Diese Rolle kann auch von einem Dienstleister wahrgenommen werden.
- Benennung eines Einsatzverantwortlichen (EIV). Dieser ist für den Datenaustausch mit der EVI verantwortlich. Diese Rolle kann auch von einem Dienstleister oder auch einem Direktvermarkter übernommen werden. Nimmt der AB die Rolle selbst war, benötigt er auch eine Marktpartner-ID für die Rolle EIV. Die EVI bietet die Dienstleistung EIV nicht an.
- Auswahl eines Bilanzierungsmodells. Bei PV- und KWK-Anlagen ist das Prognosemodell Standard. Die EVI erstellt dabei Prognosen über die zu erwartende Einspeisung.
- Auswahl eines Abrechnungsmodells (Pauschal, Spitz light, Spitz).
- Auswahl des Abrufverfahrens. Standard ist der Duldungsfall. Dabei werden die Anlagen über die vorhandene Fernwirktechnik durch die EVI abgeregelt.
- Anmeldung an der Internetplattform Connect+ zum automatischen Datenaustausch von Stammdaten mit der EVI. Diese Aufgabe wird i. d. R. vom dem beauftragten Einsatzverantwortlichen übernommen.
Erhebung von Stammdaten
Bitte veranlassen Sie die initiale Übermittlung von Stammdaten über Connect+. Dies ist die Aufgabe des Einsatzverantwortlichen.
Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:
Datenblätter für den Anschluss an das Niederspannungsnetz
Für die Beantragung eines Anschlusses einer Erzeugungsanlage oder eines Speichers an das Niederspannungsnetz reichen Sie uns vor dem Bau der Anlage folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt ein:
- Antrag für Erzeugungsanlage/Speicher am Niederspannungsnetz
- Zertifikate können über den Netzbetreiber nachgefordert werden
- Einpoliger Übersichtsschaltplan der gesamten elektrischen Anlage mit Schutz-/Messeinrichtungen* und ggf. weiteren Erzeugungsanlagen/Speichern
- Flurkarte mit Ort der Erzeugungsanlage/des Speichers, möglichst im Maßstab 1:500
- Bestellformular zum Einspeisemanagement ab 25 kW
- Nachweis über die Eintragung in das Elektro-Installateur-Verzeichnis gemäß NAV §13 (nur bei Gasteintragung erforderlich)
- Falls erforderlich: Zertifikat für die Leistungsflussüberwachung am Netzanschlusspunkt (PAV,E-Überwachung, Symmetrieeinrichtung)
- Ab 30kW ist ein zentraler Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) vorzusehen sowie ein zentraler Kuppelschalter (Unterspannung gestützt für 3 Sekunden durch ggf. Hilfsspannung)
- Ab 44 kW ist generell eine Wandlermessung vorzusehen.
*Bei Unklarheiten zum Messkonzept ist dieses vorher mit der EVI abzustimmen.
Das Kundeninformationsschreiben kann gerne vorab ausgefüllt werden. Sie erhalten eine gesonderte Einspeisezusage:
Ca. 2 Wochen vor Fertigstellung der Anlage ist mit der Inbetriebsetzungsanzeige der Zähler zu beantragen:
Nach Einreichung der Inbetriebsetzungsanzeige ist ein Zählersetztermin unter +49 (0) 5121 508 - 258 zu vereinbaren.
Nach Fertigstellung der Anlage ist der EVI umgehend die ordnungsgemäße Errichtung mit dem Inbetriebsetzungsprotokoll mitzuteilen:
Bei Anlagen ≥135 kW gelten hier die Formulare für Mittelspannung.
Datenblätter für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz
Für die Beantragung eines Anschlusses einer Erzeugungsanlage oder eines Speichers an das Mittelspannungsnetz reichen Sie uns vor dem Bau der Anlage folgende Unterlagen ein:
- Antrag für Erzeugungsanlage/Speicher am Mittelspannungsnetz
- Für jede Erzeugungseinheit/jeden Speicher das Deckblatt des Einheitenzertifikates
- Auszug aus dem Prüfbericht „Netzverträglichkeit“ der FGW TR 3
- Deckblätter der Komponentenzertifikate
- Einpoliger Übersichtsschaltplan der gesamten elektrischen Anlage mit Schutz-/Messeinrichtungen, Verfügungsgrenze EVI/Kunde und ggf. weiteren Erzeugungsanlagen/Speichern
- Flurkarte mit Ort der Erzeugungsanlage/des Speichers, möglichst im Maßstab 1:500
- Bestellformular zum Einspeisemanagement
- Nachweis über die Eintragung in das Elektro-Installateur-Verzeichnis gemäß NAV §13
- Zeitlicher Bauablaufplan
- Baugenehmigung/BImSch-Genehmigung, wenn erforderlich
- Evtl. positiver Baubescheid
- Evtl. Unterlagen zu einer zu errichtenden Übergabestation mit allen dazugehörigen Komponenten
Bei Erzeugungsanlagen
Vor dem Bau der Anlage ist der EVI ein Anlagenzertifikat vorzulegen. Die wichtigen Komponenten und der Aufbau der Übergabestation, das Mess- und Schutzkonzept sind mit der EVI abzustimmen.
Spätestens 2 Wochen vor der Fertigstellung der Anlage ist mit dem Inbetriebsetzungsauftrag der Zähler zu beantragen:
Nach Inbetriebsetzung der Erzeugungseinheiten/des Speichers sind die Prüfungen mit dem Inbetriebsetzungsprotokoll der EVI zu dokumentieren:
Nach der Inbetriebsetzung der gesamten Erzeugungsanlage/Speicher sind die einzelnen Prüfprotokolle des Anlagenerrichters zusammen mit der Inbetriebsetzungserklärung der EVI einzureichen:
Spätestens nach 6 Monaten ist der EVI eine Konformitätserklärung für die Erzeugungsanlage vorzulegen.
Steckerfertige Mikro-PV-Anlagen - Balkon Anlagen
- Der Anschluss der Anlagen darf nur über eine spezielle Energiesteckvorrichtung unter Berücksichtigung der Anforderungen nach DIN VDE 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1 erfolgen. Die Energiesteckvorrichtung darf nur von einem eingetragenen Elektroinstallateur installiert werden.
- Es muss ein Zweirichtungszähler vorhanden sein oder eingebaut werden. Das Vorhandensein dieses Zählers wird von der EVI im Rahmen der Anmeldung überprüft und ggf. veranlasst.
- Die Anlagenkomponenten müssen nach VDE-AR-N 4105 [in der jeweils gültigen Fassung] zertifiziert sein.
- Die Anlage muss beim Netzbetreiber angemeldet werden, der erforderliche Zweirichtungszähler wird kostenfrei ausgewechselt.
- Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur durch den Anlagenbetreiber.
Für die Anmeldung reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
- Anmeldung / Inbetriebsetzungsanzeige (steckerfertige PV-Anlage bis 600 Wp) mit Hinweis auf Mikro-PV-Anlage
- Die Inbetriebsetzungsanzeige ist nur bei zusätzlichen Änderungen der Stromzähler durch einen Elektroinstallateur erforderlich.
Bei Fragen zu Ihrem Antrag wenden Sie sich bitte an:
Team Installation |
---|
Telefon +49 (0) 5121 508 - 258 |
Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an
Jan-Marc Spötter |
---|